Solothurn stimmt für kantonale Hundesteuer – Das sind die Folgen

Am 18. Mai 2025 hat das Solothurner Stimmvolk mit deutlicher Mehrheit eine Änderung des kantonalen Hundegesetzes angenommen. 66 % der Stimmberechtigten stimmten dafür, 34 % dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 33,1 %.

 

Warum eine neue Hundesteuer?

Bis Ende 2023 erhob der Kanton Solothurn eine sogenannte Kontrollzeichengebühr von 40 Franken pro Hund. Diese wurde vom Steuergericht als unzulässig eingestuft, da keine direkte Gegenleistung mehr erbracht wurde.

Um die Finanzierung des kantonalen Veterinärdienstes sicherzustellen, schlug der Regierungsrat eine neue Hundesteuer von 35 Franken pro Jahr und Hund vor. Sie soll rund 725’000 Franken jährlich einbringen und wichtige Aufgaben wie Tierschutzkontrollen und Tierseuchenbekämpfung mitfinanzieren.

 

Politische Debatte: Zustimmung und Kritik

Die Meinungen zur Vorlage gingen auseinander. Befürworter wie die Mitte, Grünen und GLP sahen darin eine gerechte Lösung zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben.

SVP und FDP kritisierten die Steuer als pauschal und nicht verursachergerecht. Zudem fehle es auf kantonaler Ebene an klaren Gegenleistungen wie etwa Robidog-Stationen, wie sie in den Gemeinden üblich sind.

 

Weitere Änderungen im Hundegesetz

  • Steuerbefreiung für Assistenzhunde: Neu sind neben Blindenführhunden auch anerkannte Assistenzhunde (z. B. für Autismus oder Epilepsie) befreit.
  • Neue Regelung bei Listenhunden: Auch Mischlinge mit einem Anteil Listenhund können bewilligt werden, sofern sie die Anforderungen erfüllen.

 

Fazit: Klares Votum mit Signalwirkung

Das deutliche Ja zur kantonalen Hundesteuer zeigt, dass die Bevölkerung bereit ist, Verantwortung für die Mitfinanzierung des Tierschutzes zu übernehmen. Das revidierte Gesetz tritt voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft.

Die Entscheidung könnte auch in anderen Kantonen eine Debatte zur Finanzierung von Veterinärdiensten und Tierhaltung auslösen.

Quellen: SRF, Kanton Solothurn

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