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Neue Regeln für Hundehalter in der Schweiz 2025/2026
Was sich jetzt ändert – verständlich erklärt für alle Hundehalter
Die Hundehaltung in der Schweiz steht vor einem grossen Wandel. In den Jahren 2025 und 2026 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die alle Hundehalterinnen und Hundehalter betreffen – unabhängig von Rasse, Grösse oder Erfahrung.
Von der verpflichtenden Ausbildung über die digitale ePetCard bis hin zu strengeren Importregeln und einer EU-weiten Chip-Pflicht: Dieser Beitrag gibt dir einen klaren Überblick – ruhig, verständlich und ohne Panikmache.
🐾 1. Digitale Hundekontrolle: Die ePetCard kommt
Ab dem 1. Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard abgeschafft. Neu ersetzt sie die digitale ePetCard, verwaltet über die animundo-App.
- Kein physischer Ausweis mehr nötig
- Alle Hundedaten digital verfügbar
- Einfachere Meldungen (Umzug, Halterwechsel, Verlust)
- Direkte Verbindung zur AMICUS-Datenbank
Bestehende PetCards bleiben gültig, neue Karten werden jedoch nicht mehr ausgestellt. Die Zukunft der Hundeverwaltung ist digital.
🎓 2. Ausbildungspflicht für Hundehalter (z. B. Kanton Zürich)
Ab dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine verpflichtende Ausbildungspflicht für alle Hundehalter.
Der Fokus liegt auf Sicherheit, Tierwohl und Prävention – nicht auf Rassenverboten.
📘 Theoriekurs (für Ersthundehalter)
- ca. 2 Stunden
- Pflicht für Personen ohne Hundeerfahrung der letzten 10 Jahre
- Themen: Verantwortung, Hundeverhalten, Gesetz
- Abschlussprüfung
- Frist: innerhalb 2 Monate nach Anschaffung oder Zuzug
🐕 Praxiskurs (für alle Hundehalter)
- mindestens 6 Lektionen
- unabhängig von Rasse oder Grösse
- Hund mindestens 6 Monate alt
- Abschluss innerhalb von 12 Monaten
🔐 3. EU-weite Chip-Pflicht ab 2026
Ab 2026 gilt in der EU eine Chip-Pflicht für Hunde und Katzen. Ziel ist eine lückenlose Identifikation und besserer Tierschutz.
- Hunde sind in der Schweiz bereits chip-pflichtig
- Katzen aktuell noch nicht – Empfehlung: freiwillig chippen
- Bei Reisen & Importen aus der EU wird der Chip zwingend
🚚 4. Strengere Importregeln für Welpen
Seit 1. Februar 2025 dürfen Welpen unter 15 Wochen nicht mehr einfach importiert werden.
- Import unter 15 Wochen grundsätzlich verboten
- Ausnahme nur bei persönlicher Abholung beim Züchter
- Kein Tiertransport, keine Parkplatzübergaben
Diese Regel schützt Welpen vor illegalem Handel und gesundheitlichen Schäden.
🧠 5. Keine neuen Rassenlisten – Fokus auf Verantwortung
Es wird vorerst keine neue schweizweite Rassenliste eingeführt.
Stattdessen setzt man auf:
- Ausbildung der Halter
- Frühe Prävention
- Individuelle Beurteilung von Hund und Mensch
Bestehende kantonale Regelungen bleiben jedoch bestehen.
✅ Deine Smoffy-Checkliste
- ✔ Ausbildungspflicht im eigenen Kanton prüfen
- ✔ animundo-App installieren
- ✔ ePetCard einrichten
- ✔ Chip-Status von Hund & Katze prüfen
- ✔ Importregeln vor dem Welpenkauf kennen
💛 Fazit
Die neuen Regeln bringen mehr Verantwortung – aber auch mehr Klarheit, Sicherheit und Tierschutz.
Wer informiert ist und vorbereitet handelt, schenkt seinem Hund ein stabiles, sicheres Umfeld.
Smoffy steht für bewusstes, liebevolles Hundeleben – heute und in Zukunft.